Hinweis gemäß § 18 Batteriegesetz vom 25. Juni 2009

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können alte Batterien und Akkus bei allen öffentlichen Sammelstellen Ihrer Gemeinde/Stadt/Bezirk oder überall dort abgeben, wo Batterien und Akkus gleichen Typs verkauft werden. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:


1. „Cd" steht für Cadmium.
2. „Hg" steht für Quecksilber.
3. „Pb" steht für Blei.